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Kanalsanierung in München und Umgebung
Die von uns angewandten Sanierungsverfahren sind vollkommen grabenlos d.h. ohne Erdaushubarbeiten und können somit kostengünstig, schnell und ohne Genehmigungsverfahren durchgeführt werden.
Wie verwenden 2 Verfahren zur Sanierung. Kurzlinerverfahren und Inlinerverfahren. Bevor jedoch mit der Sanierung begonnen wird muss der Kanal mit einer Hochspezialisierten TV Kamera
untersucht werden.
TV Kamerauntersuchung und Rohrortung in München und Umgebung
Eine professionelle Kamerainspektion der Abwasserleitungen ist entscheidend für die Dokumentation und Bewertung eines Rohrsystems.
Sie dient als Grundlage für mögliche Reinigungs-, Sanierungs- oder Instandsetzungskonzepte
Unsere Kameraanlagen sind flexibel, transportabel und können an jeder beliebigen Stelle eingesetzt werden.
Wie verfügen sowohl über manuelle Kamerasysteme mit Dreh und Schwenkkopfkameras als auch über elektrische Fahrwagen/Robotersteme
Alle Untersuchungen werden am Monitor gleichzeitig mitverfolgt und alle Details werden dokumentiert, reproduzierbar gespeichert und
können digital ausgewertet werden. Mit Ortungssendern können wir den exakten Leitungsverlauf Ihrer Abwasseranlage festzustellen.
Fehlende oder mangelhafte Bestandspläne Ihres Entwässerungssystems können so korrigiert beziehungsweise neu erstellt werden.
Kurzliner
Hier wird ein mit Kunstharz getränkter kurzer Schlauch (z.B. aus Glasfasergewebe) um einen aufblasbaren Träger (Packer) gewickelt. Anschließend wird der Träger an der
Schadensstelle positioniert und mit Luftdruck formschlüssig an die Rohrwandung gepresst. Hierbei wird überschüssiges Harz in die schadhafte Stelle gedrückt.
Nach Austrocknung des Harzes 1,5 bis 2 Stunden entseht ein fester Verbund des Kurzliners mit der Rohrwandung.
Hier kommen Kurzliner zur Anwendung:
– partielle Schäden in Rohrleitungen bis zu 4m (Risse, Löcher, Rohrbrüche).
– Sanierung von Wurzeleinwüchsen nach Abfräsung der Wurzeln.
– Verhinderung der Exfiltration und Infiltration von Grundwasser.
Man kann aus Kurzlinern auch einen Longliner bauen, indem man aus mehreren Kurzlinern durch Überlappung von mindestens 20cm an den jeweiligen Enden, ein stabiles Rohr im Rohr System schafft.
Diese Art der Sanierung ist, was die wesentlichen chemisch-physikalischen Materialparameter wie säurebeständigkeit, laugenbeständigkeit, Temperaturkoeffozient, Zugfestigkeit, Druckfestigkeit und Elastizitätsmodul
anbelangt, besser als das unten aufgeführte Inliner Verfahren. Auf Grund des erheblich größeren Arbeitsaufwands ist der Preis/m höher als beim Inliner-Verfahren. Man kann mit dem Verfahren Leitungsabschnitte bis 30m Länge
problemlos sanieren.
Inliner
Hier wird ein Gewebeschlauch, dessen Länge der insgesamt zu sanierenden Rohrlänge entspricht, mit Epoxidharz getränkt und über eine Reversionstrommel in die zu sanierende Rohrleitung
gestülpt. Wenn das Harz ausgehärtet ist, werden die jeweiligen Endpunkte geöffnet und der Inliner wird durch eine Kanalinspektion kontrolliert. Hierbei werden durch die Einbringung
des Inliners verschlossene Anschlüsse und Zuläufe mit einem Fräsroboter wieder geöffnet.
Hier kommen Inliner zur Anwendung:
– Sanierung von gesamten Rohrstrecken sowie Entwässerungssystemen.
– Sanierung von Rohrbrüchen und fehlenden Rohrwandungsteil.
Dichtheitsprüfung in München und Umgebung
Eine Dichtheitsprüfung dient der Feststellung der Dichtheit von Abwasserkanälen und Leitungen, um den Zustand der Umwelt zu verbessern.
Sie soll absichern, dass kein Schmutzwasser oder verunreinigtes Wasser in das Grundwasser sickert, und somit die Umwelt und den Menschen
gefährden, dabei wird mittels Luft oder Wasser die Dichtheit des Rohres/Kanals über einen bestimmten Zeitraum geprüft. Diese Prüfung ist
durch einen sach und fachkundigen Betrieb wie SeCa Technik UG gemäß DIN 1986-30 oder DIN EN 1610 durchzuführen.
Vorteile:
– Vorbeugen einer möglichen Überschwemmung durch Rohrbruch.
– Verbessern die hygienischen Umstände innerhalb Ihres Grundstückes.
Austretendes, mit Fäkalien verunreinigtes Schmutzwasser belastet Ihr
Grundstück erheblich. Schlimmer wirken sich sogar Undichtigkeiten innerhalb von Mauern oder unterhalb der Bodenplatte aus.
Teure Feuchtigkeitsschäden sind die Folge.
Die Gesetzeslage
Bundesweit ist nach dem Wasserhaushaltsgesetz (ehemals §18b WHG) in Verbindung mit den Landeswassergesetzen und der DIN 1986-30 jeder Eigentümer privater Grundstücke bis spätestens
zum 31.12.2015 verpflichtet, sämtliche private Grundstücksentwässerungsleitungen und Schächte der häuslichen Abwasseranlagen auf deren Zustand und Dichtheit zu prüfen.
Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Anforderung bezüglich der Umsetzung der gesetzlichen Richtlinien.
Wir beraten sie gerne ob Sie als Eigentümer handeln sollten.
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